
Zwei Schwestern streiten. So sehr, dass der Streit um Haaresbreite das Leben der Älteren kostet. Eine Richterin ordnet eine Schlichtung außerhalb des Gerichtssaals an, einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich. Kann das gelingen?
Zwei Schwestern sitzen sich gegenüber. Sie meiden jeweils den Blick der anderen. Die eine aufrecht, mit durchgestrecktem Rücken, bereit sich zu verteidigen, unnachgiebig, hart. Die andere in sich zusammengesackt, die Schultern schlaff nach vorne fallend, der Kopf hängend, der Blick leer.
Die eine, Jessica F.*, 23 Jahre alt, bereut nicht, dass sie sich „gewehrt“ hat. Die andere, Lara F., fünf Jahre älter, sagt: „Ich glaube nicht, dass wir jemals wieder normal miteinander Kontakt haben können“. Über ein Jahr zuvor hatte Jessica F. im Streit mit einem metallenen Türstopper auf den Kopf der großen Schwester eingeschlagen. Mindestens dreimal. Nur knapp verfehlte sie die Schläfe.
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